Nutzungsbedingungen für die integrierte i-SENS-Mitgliedschaft
Beginn: 16. Oktober 2023
Datum der Vertragsabwicklung: 16. Oktober 2023
Nutzungsbedingungen für die integrierte i-SENS-Mitgliedschaft
Nachstehend ist der Inhalt der Nutzungsbedingungen aufgeführt. Bitte beachten Sie die unten stehende Liste und stimmen Sie zu, ehe Sie mit der Nutzung beginnen.
Inhaltsverzeichnis
■ Hauptinhalt
Artikel 1 (Zweck und Wirksamkeit des Vertrags); Artikel 2 (Begrifflichkeiten); Artikel 3 (Vertragsänderungen und Mitteilungen); Artikel 4 (Mitteilungen an Benutzer:innen); Artikel 5 (Nutzung des Kontos für den i-SENS-Dienst); Artikel 6(Änderung von Mitgliederinformationen); Artikel 7 (Verwaltung von Mitglieder-ID und Kennwort); Artikel 8 (Kündigung des Vertrags und Einschränkungen usw.); Artikel 9 (Nutzung des integrierten Verwaltungsdienstes); Artikel 10 (Einstellung der Dienste und Benachrichtigung über die Einstellung); Artikel 11 (Pflichten von i-SENS); Artikel 12 (Pflichten der Benutzer:innen); Artikel 13 (Schutz der personenbezogenen Daten und vertraulichen Informationen von Benutzer:innen); Artikel 14 (Eigentumsrechte); Artikel 15 (Ausnahmen); Artikel 16 (Schadenersatz); Artikel 17 (Außervertragliche Bestimmungen); Artikel 18 (Anwendbares Recht und Streitbeilegung)
■ Zusätzliche Bestimmungen
■ Hauptinhalt
Artikel 1 (Zweck und Wirksamkeit des Vertrags)
Diese Nutzungsbedingungen (im Folgenden als der „Vertrag“ bezeichnet) sollen die Rahmenbedingungen für die Verwendung des Systems zur kontinuierlichen Glukoseüberwachung (nachfolgend das „CGM-System“) und der zugehörigen, von i-SENS Inc. (nachfolgend „i-SENS“) bereitgestellten kabelgebundenen und kabellosen Dienste festsetzen, die zwischen i-SENS und dem:der Benutzer:in in Bezug auf Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten anzuwenden sind. Mit Klick auf die Schaltfläche „Akzeptieren“ unter diesem Vertrag stimmt der:die Benutzer:in dem Vertrag vor Verwendung der Dienste von i-SENS ausdrücklich zu. Bitte lesen Sie sich die Nutzungsbedingungen und die damit verbundenen Richtlinien daher sorgfältig durch. Der Inhalt dieses Vertrags kann während der Nutzung eines jeden Dienstes über dessen Startbildschirm aufgerufen werden.Einzelheiten zu den Bemühungen von i-SENS, die personenbezogenen Daten von Benutzer:innen vertraulich zu behandeln, und weitere Informationen zum Schutz personenbezogener Daten finden sich in Artikel 13 (Schutz der personenbezogenen und vertraulichen Daten von Benutzer:innen) dieses Vertrags sowie in der Datenschutzrichtlinie für Dienste im Zusammenhang mit dem CGM-System von i-SENS.
Artikel 2 (Begrifflichkeiten)
1. In diesem Vertrag werden die folgenden Begriffe verwendet.
Für betroffene Personen in der EU beziehen „personenbezogene Daten“ und „vertrauliche Daten“ sich auf „personenbezogene Daten“ und „Daten besonderer Kategorien“ gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung 679/2016 („DSGVO“). Für betroffene Personen im Vereinigten Königreich beziehen „personenbezogene Daten“ und „vertrauliche Daten“ sich auf „personenbezogene Daten“ und „Daten besonderer Kategorien“ gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Großbritannien, wie unter s.3(10) des UK Data Protection Act 2018 definiert. Sofern nicht anderweitig angegeben, schließen die in diesen Bedingungen enthaltenen Verweise auf die DSGVO die DSGVO für Großbritannien ein.
2. Jegliche in diesem Vertrag verwendeten Begrifflichkeiten, die nicht unter Punkt 1 definiert sind, folgen den Definitionen in zugehörigen Gesetzen und Beschreibungen einzelner Dienste. Sonstige Begriffe entsprechen ihrer Bedeutung in allgemeinen Normen und Geschäftsnormen.
Artikel 3 (Vertragsänderungen und Mitteilungen)
1. Für einige der von i-SENS bereitgestellten Dienste oder einige der von Dritten bereitgestellten zugehörigen Dienste (nachfolgend gemeinschaftlich als „individuelle Dienste“ bezeichnet) gelten eigene Bestimmungen oder eigene Nutzungsbedingungen für jeden Dienst. Die Nutzungsbedingungen für die individuellen Dienste können über andere Benachrichtigungsmethoden wie beispielsweise über den Startbildschirm jedes Dienstes eingesehen werden. Sollte der Inhalt des Vertrags für die individuellen Dienste mit den Inhalten dieses Vertrags im Widerspruch stehen, sind die Inhalte des Vertrags für die individuellen Dienste maßgebend.
2. Bei der erstmaligen Nutzung der i-SENS-Dienste werden Benutzer:innen über die Nutzungsbedingungen dieses i-SENS-Vertrags sowie über die Adresse, den Firmennamen, den Namen des Geschäftsführers (CEO) und den Namen der für den Schutz personenbezogener Daten verantwortlichen Person informiert. Diese Informationen sind auch innerhalb jedes Dienstes ohne Weiteres während der Nutzung aufrufbar, um das Recht der Benutzer:innen auf Zugang zu diesen Informationen zu wahren.
3. i-SENS kann den Vertrag bei Bedarf in einem Ausmaß ändern, das nicht gegen geltende Gesetze verstößt. Werden Änderungen am Vertrag vorgenommen, werden diese sieben (7) Tage vor Inkrafttreten der Änderungen über den i-SENS-Startbildschirm oder die Ankündigungsseite angekündigt. Sollten die vorgenommenen Änderungen jedoch nachteilige Folgen für Benutzer:innen haben, erfolgt die Ankündigung dreißig (30) Tage im Voraus (es sei denn, die Änderung geht auf eine Gesetzesänderung oder Sicherheitsbelange zurück, in welchem Fall i-SENS die Änderungen möglicherweise kurzfristiger durchsetzen muss), und Mitglieder werden persönlich benachrichtigt.
4. Es liegt in der Verantwortung der Benutzer:innen, auf Mitteilungen des Unternehmens bezüglich Vertragsänderungen zu prüfen. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die Benutzer:innen aufgrund von Änderungen an einem Vertrag entstehen, dem sie zugestimmt haben, oder die auf ein Versäumnis der Benutzer:innen, die Änderungen am Vertrag zu prüfen, zurückgehen.
- Für Benutzer:innen in der EU und dem Vereinigten Königreich, besitzt Artikel 3, Absatz 4, keine Gültigkeit.
5. Sollte i-SENS gemäß dem oben stehenden Punkt eine Mitteilung machen und ab dem Tag der Mitteilung bis zum Tag des Inkrafttretens der Änderung nicht widersprochen werden und sollte ausdrücklich angegeben sein, dass dies eine Zustimmung zu den Änderungen darstellt, wird dies als Zustimmung des:der Benutzer:in zu den Änderungen aufgefasst, falls der:die Benutzer:in seine:ihre Ablehnung nicht anmerkt.
6. Sollte der:die Benutzer:in den Änderungen am Vertrag nicht zustimmen, kann der:die Benutzer:in die Dienste, für die der Vertrag gilt, möglicherweise nicht weiter nutzen.
Artikel 4 (Mitteilungen an Benutzer:innen)
1. i-SENS kann Benutzer:innen per E-Mail oder SMS/MMS, über Push-Benachrichtigungsdienste (nachfolgend PNS) von App-Benachrichtigungssystemen und anhand anderer geeigneter Kommunikationsmethoden Mitteilungen zukommen lassen, um die Benutzer:innen zu informieren, sofern diese in Fällen, in denen gesetzlich vorgeschrieben, solchen Kommunikationsmethoden zugestimmt haben.
2. Wenn nicht spezifizierte Benutzer:innen benachrichtigt werden müssen und eine Benachrichtigung gemäß dem vorstehenden Punkt nicht möglich ist, kann i-SENS die Mitteilung stattdessen dreißig (30) Tage lang auf der Ankündigungsseite des Dienstes veröffentlichen. Sollte der Inhalt Benutzer:innen jedoch erheblich beeinflussen oder nachteilige Folgen für Benutzer:innen haben, müssen die Änderungen mitgeteilt und die Mitglieder persönlich benachrichtigt werden.
Artikel 5 (Nutzung des Kontos für den i-SENS-Dienst)
1. Der Kontovertrag für Mitglieder zur Nutzung der i-SENS-Dienste tritt in Kraft, wenn der:die Benutzer:in diesem Vertrag zustimmt, den Verifizierungsvorgang von i-SENS durchläuft und die für eine Mitgliedschaft notwendigen personenbezogenen Daten bereitstellt und i-SENS den Antrag (im Folgenden als „Kontovertrag“ oder „Mitgliedschaft“ bezeichnet) bewilligt. Grundsätzlich stimmt i-SENS der Mitgliedschaft zu, kann diese jedoch in irgendeinem der folgenden Fälle auch zurückstellen oder ablehnen, bis die Angelegenheit geklärt wurde.
Der:die Benutzer:in hat das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht.
2. In Abwesenheit anderer Bestimmungen gilt Punkt 1 dieses Artikels für die von i-SENS oder Dritten bereitgestellten individuellen Dienste.
3. Die Identität des Mitglieds wird über die E-Mail-Adresse geprüft, mit der das Konto registriert wurde. Für die Nutzung der i-SENS-Dienste ist es daher wichtig, die Informationen stets aktuell zu halten. Sollten sich die mit dem Konto registrierten Informationen geändert haben, muss das Mitglied sich bei den i-SENS-Diensten anmelden und die Angaben ändern. Das Mitglied haftet in vollem Umfang für jegliche Verluste oder Schäden, die auf das eigene Versäumnis, i-SENS über Änderungen an Informationen in Kenntnis zu setzen, zurückgehen.
4. Das Mitglied darf das eigene Konto nicht mit einer anderen Person teilen und gemeinsam nutzen. Ein Konto ist ein Mittel zur Identifikation von Mitgliedern, um den i-SENS-Dienstnutzungsverlauf für jedes Mitglied nachverfolgen und verwalten zu können. Wenn ein Mitglied sich beim eigenen Konto anmeldet, wird davon ausgegangen, dass es sich tatsächlich auch um dieses Mitglied handelt, sofern das Mitglied i-SENS nichts Gegenteiliges mitteilt. Auch alle im angemeldeten Zustand veröffentlichten Beiträge werden als Beiträge des Mitglieds erachtet, sofern das Mitglied i-SENS nichts Gegenteiliges mitteilt. Ein Konto ist folglich ein Mittel zur Identifikation, das dem jeweiligen Mitglied gehört. Daher ist es Mitgliedern auch untersagt, das eigene Konto an eine andere Person zu verkaufen, zu übertragen oder zu verleihen. Außerdem darf einer anderen Person nicht gestattet werden, das Konto eines Mitglieds zu nutzen.
5. Jedes Mitglied ist für jedwede Schäden haftbar.
Artikel 6 (Änderung von Mitgliederinformationen)
1. Mitglieder können ihre personenbezogenen Daten jederzeit über die Seite zur Kontoverwaltung einsehen und ändern. Jedoch können einige für die Verwaltung des Dienstes benötigten Angaben wie ID und Wohnsitzland nicht direkt auf dieser Seite bearbeitet werden. Jegliche Anträge auf Korrektur solcher personenbezogenen Daten sind an die in der Datenschutzrichtlinie enthaltenen Kontaktinformationen zu richten.
2. Wie in Artikel 5 (Nutzung des Kontos für den i-SENS-Dienst) dieses Vertrags erwähnt, sind Mitglieder mit Wirksamwerden der Mitgliedschaft im Falle von Änderungen an den persönlichen Informationen dazu verpflichtet, i-SENS diese Änderungen über eine Online-Bearbeitung, per E-Mail oder auf anderem Wege mitzuteilen.
3. i-SENS haftet nicht für jedwede Verluste oder Schäden, die sich aus dem Versäumnis ergeben, i-SENS die Änderungen gemäß Punkt 2 dieses Artikels mitzuteilen.
Artikel 7 (Verwaltung von Mitglieder-ID und Kennwort)
1. Nur das Mitglied selbst darf sich beim eigenen Konto anmelden.
2. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, die eigene ID und das eigene Kennwort zu verwalten, und darf diese Dritten gegenüber nicht offenlegen.
3. Sollte ein Mitglied Kenntnis darüber erlangen, dass die eigene ID oder das eigene Kennwort gestohlen wurde oder von Dritten verwendet wird, muss dieses Mitglied umgehend i-SENS benachrichtigen und den Anweisungen von i-SENS Folge leisten.
4. Für Punkt 3 dieses Artikels gilt Folgendes: Sollte das Mitglied es versäumen, i-SENS in Kenntnis zu setzen, oder den Anweisungen von i-SENS nicht Folge leisten, kann i-SENS nicht für jedwede Verluste oder Schäden, die sich aus diesen Umständen ergeben, haftbar gemacht werden.
5. i-SENS behält sich das Recht vor, die Verwendung einer ID einzuschränken, falls Bedenken bezüglich einer potenziellen Gefährdung personenbezogener Daten bestehen, falls diese an Aktivitäten beteiligt ist oder Verhaltensweisen an den Tag legt, die der Gemeinschaft schaden und gesellschaftlichen Normen widersprechen, oder falls das Risiko besteht, dass diese fälschlicherweise als Vertretung für das i-SENS-Management oder i-SENS selbst angesehen wird.
6. Jegliche als anormal gewertete Anmeldung kann Maßnahmen zum ID-Schutz nach sich ziehen. i-SENS kann Maßnahmen zum ID-Schutz ergreifen, welche die Mitgliederanmeldung einschränken, falls ein anormales Anmeldeverhalten wie mehrere Verbindungen mit dem Konto eines einzelnen Mitglieds, häufige Wechsel zwischen inländischen und internationalen Verbindungen oder Massenveröffentlichungen rechtswidriger oder kommerzieller Beiträge festgestellt werden, da derartige Aktivitäten den Schluss zulassen, dass die ID oder das Kennwort des Mitglieds potenziell in falsche Hände geraten ist.
Artikel 8 (Kündigung des Vertrags und Einschränkungen usw.)
1. Mitglieder können ihr Konto und ihren Vertrag mit i-SENS jederzeit kündigen. Eine solche Kündigung wird zügig gemäß den zugehörigen Bestimmungen von i-SENS abgewickelt. Mitglieder können ihre Mitgliedschaft über die Website zur i-SENS-Kontoverwaltung kündigen (https://accounts.i-sens.com).
2. Wenn ein Mitglied die eigene Mitgliedschaft gemäß den geltenden Gesetzen und der Datenschutzrichtlinie von i-SENS kündigt, ist i-SENS dazu verpflichtet, alle Informationen zum Mitglied zu löschen, mit Ausnahme solcher, die i-SENS gesetzlichen Vorschriften zufolge aufbewahren muss. Weitere Einzelheiten zur Aufbewahrung von Daten finden sich in der Datenschutzrichtlinie.
3. Sollten langfristig keine Aufzeichnungen dazu vorliegen, dass ein:e Benutzer:in sich bei den i-SENS-Diensten angemeldet hat, kann das Unternehmen den:die Benutzer:in per E-Mail, anhand einer Benachrichtigung innerhalb der Dienste oder auf anderem elektronischem Wege darüber informieren, dass seine:ihre Daten gelöscht oder klassifiziert und gespeichert werden. Falls zur Bereitstellung des Dienstes nicht alle notwendigen Informationen vorliegen, kann der Kontovertrag gemäß diesem Artikel gekündigt werden.
4. In einem der folgenden Fälle behält i-SENS sich das Recht vor, die Dienste für den:die Benutzer:in gestaffelt einzuschränken, einschließlich Warnungen, vorübergehender Sperren, dauerhafter Kündigung usw.
5. Unbeschadet des vorherigen Punktes kann ein Konto dauerhaft gekündigt werden, wenn ein Mitglied gegen das Gesetz verstößt, beispielsweise, indem der Name einer anderen Person verwendet wird oder fremde Zahlungen getätigt werden, was Verstöße gegen das Einwohnermeldegesetz (Resident Registration Act) von Korea darstellt, oder indem illegale Programme bereitgestellt und Betriebsabläufe gestört werden, was gegen das Urheberrechtsgesetz (Copyright Act) und das Gesetz zum Schutz von Computerprogrammen (Computer Program Protection Act) von Korea verstößt, oder indem Schadprogramme verbreitet oder zu viele Anmeldeversuche unternommen werden.
6. Wenn ein Mitglied sich für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nicht anmeldet, kann i-SENS das Konto zum Schutz personenbezogener Daten und zur Gewährleistung der Effizienz von Betriebsabläufen deaktivieren.
7. Wenn die Nutzung des Dienstes gemäß diesem Artikel eingeschränkt wird, informiert i-SENS das betroffene Mitglied im Vorfeld über den Grund für die Einschränkung, die Art der Einschränkung sowie deren Dauer und liefert Informationen dazu, wie der Einschränkung widersprochen werden kann. Mitglieder können die Entscheidung von i-SENS über den von i-SENS festgelegten Prozess anfechten. Falls i-SENS die Begründung als berechtigt erachtet, schaltet i-SENS die Dienste schnellstmöglich wieder frei.
8. Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft gemäß diesem Artikel kündigen, müssen vor Beantragung einer solchen Kündigung ihre eigenen Beiträge löschen, da ihre Beiträge und Kommentare in Foren nicht automatisch gelöscht werden.
Artikel 9 (Nutzung des integrierten Verwaltungsdienstes)
1. Der integrierte Verwaltungsdienst von i-SENS wird rund um die Uhr, d. h. 24 Stunden am Tag bereitgestellt, es sei denn, dies ist aus geschäftlichen oder technischen Gründen nicht möglich. Bei Bedarf kann i-SENS auch Wartungsarbeiten oder Kontrollen durchführen, wodurch der integrierte Verwaltungsdienst für die Dauer dieser Arbeiten eingeschränkt verfügbar sein kann. Der kostenlose integrierte Verwaltungsdienst kann in Teilen oder vollständig durch i-SENS bearbeitet, geändert oder eingestellt werden, um ein optimiertes Produkt bereitstellen zu können. In einem solchen Fall werden Benutzer:innen vorbehaltlich der anwendbaren Gesetze nicht entschädigt.
2. Sollte der integrierte Verwaltungsdienst aktualisiert, geändert, ergänzt oder gelöscht werden, ist i-SENS bemüht, Benutzer:innen über die Startseite des Dienstes oder auf anderem Wege über die Änderungen in Kenntnis zu setzen. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Erlebnisses bei der Nutzung des integrierten Dienstes wird Benutzer:innen dazu geraten, die aktuellste Version zu verwenden. Vorbehaltlich der anwendbaren Gesetze werden Benutzer:innen nicht entschädigt.
3. i-SENS wird bemüht sein, Benutzer:innen über wichtige Ankündigungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes zu informieren. i-SENS benachrichtigt Benutzer:innen persönlich per E-Mail oder auf anderem elektronischem Wege. Alternativ benachrichtigt i-SENS alle Mitglieder über die Startseite oder Ankündigungsseite auf der Website oder in der App für Produkte und Dienste des CGM-Systems von i-SENS.
4. Benutzer:innen müssen sich an die Bestimmungen dieses Vertrags sowie an die Informationen in den Benachrichtigungen und Richtlinien für die Dienste halten. Ihnen ist Folgendes untersagt.
Artikel 10 (Einstellung der Dienste und Benachrichtigung über die Einstellung)
1. Sollten von i-SENS gespeicherte personenbezogene Daten infolge eines nationalen Notstands, eines Defekts der Dienstausrüstung, der außerhalb der Kontrolle von i-SENS liegt, oder anderer unkontrollierbarer Umstände gelöscht oder beschädigt werden, kann i-SENS nicht haftbar gemacht werden.
2. Im Falle von dringenden Systemkontrollen, -erweiterungen oder -änderungen, Naturkatastrophen, nationalen Notständen oder anderen Umständen, in denen Dienste nicht wie gewohnt bereitgestellt werden können, können die Dienste eingeschränkt oder vorübergehend eingestellt werden. Um Unannehmlichkeiten weitgehend gering zu halten, werden Mitglieder im Vorfeld der Einschränkung über die Ursache und die Dauer in Kenntnis gesetzt. Sollten die Dienste jedoch aus Gründen eingestellt werden, die außerhalb der Kontrolle von i-SENS liegen (bewusst durch den Systemmanager, infolge von Festplattenfehlern, Systemausfällen usw.) oder die auf Vorsatz oder Fehler einer anderen Partei (Computerkommunikationsgesellschaft, Telekommunikationsgesellschaft, Systemwartungsgesellschaft usw.) zurückgehen, ist eine vorherige Mitteilung gegebenenfalls nicht möglich und Benachrichtigungen werden nachträglich veröffentlicht.
3. Wenn einige oder alle Dienste aufgrund eines Wechsels zu einem neuen Dienst oder infolge einer geschäftlichen Entscheidung von i-SENS dauerhaft eingestellt werden müssen, werden Benutzer:innen persönlich 30 Tage im Vorfeld benachrichtigt.
4. Bitte beachten Sie, dass in Fällen, in denen der Dienst infolge eines eindeutigen Verstoßes durch den:die Benutzer:in gegen geltendes Recht oder aus einem anderen Grund dauerhaft eingestellt wird, alle durch den Dienst erbrachten Dienste und Leistungen eingestellt werden und der:die Benutzer:in dafür nicht entschädigt wird. Der:die Benutzer:in kann in diesem Fall Einspruch erheben. Sollte dieser Einspruch als begründet gewertet werden, werden Schutzmaßnahmen ergriffen, beispielsweise eine Wiederherstellung.
5. i-SENS kann den Dienst in bestimmte Bereiche unterteilen und jedem Bereich unterschiedliche Betriebszeiten zuordnen. In solchen Fällen werden Benutzer:innen benachrichtigt.
Artikel 11 (Pflichten von i-SENS)
1. i-SENS gibt ohne die Einwilligung des:der Benutzer:in keine über die Dienste erhobenen personenbezogenen oder vertraulichen Daten an Dritte weiter. Sollten jedoch Daten im Zusammenhang mit Ermittlungen bzw. gerichtlichen Untersuchungen oder durch eine Regierungsstelle von einer Organisation angefordert werden, können solche Daten unter Beachtung des geltenden Rechtsverfahrens weitergegeben werden.
2. Um Benutzer:innen unterbrechungsfreie und stabile Dienste bereitstellen zu können, ist i-SENS kontinuierlich damit befasst, zugehörige Anlagen und Software im Falle von Fehlern zu reparieren und wiederherzustellen, es sei denn, es liegen unvermeidbare Umstände vor, unter denen dies nicht möglich ist. Im Falle von Naturkatastrophen, Notsituationen oder anderen unvermeidbaren Umständen können die Dienste jedoch vorübergehend unterbrochen oder eingestellt werden. Beachten Sie die Nutzungsbedingungen oder Benachrichtigungen von Partner:innen für Informationen zu Änderungen oder der Einstellung von Diensten, die von Dienstleistungspartner:innen bereitgestellt werden, darunter auch Apps von Dritten, oder wenden Sie sich direkt an diese Dritten.
3. i-SENS verpflichtet sich dazu, Benutzerbeschwerden in Bezug auf die Dienste umgehend zu bearbeiten. Sollte eine sofortige Lösung nicht möglich sein, werden Benutzer:innen über den Grund dafür sowie über die voraussichtliche Dauer in Kenntnis gesetzt.
4. i-SENS hält sich an alle geltenden Gesetze im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Instandhaltung von Diensten.
Artikel 12 (Pflichten der Benutzer:innen)
1. i-SENS ist dazu berechtigt, Beiträge zu entfernen oder Benutzer:innen für einen bestimmten Zeitraum mit einer Nutzungssperre für die Dienste zu belegen, wenn einer oder mehrere der folgenden Umstände gegeben sind. Sofern die Schuld aufgrund von Vorsatz oder Nachlässigkeit nicht bei i-SENS liegt, wird der:die Benutzer:in für diese Handlungen vollständig haftbar gemacht und muss i-SENS für jegliche Schäden oder Verluste infolge seines:ihres Verhaltens entschädigen.
2. Wenn die Nutzung des Dienstes gemäß dem vorstehenden Punkt beispielsweise durch Entfernen von Beiträgen oder eine Sperre eingeschränkt wird, informiert i-SENS die Benutzer:innen im Vorfeld über den Grund für die Einschränkung, die Art der Einschränkung sowie deren Dauer und liefert Informationen dazu, wie der Einschränkung widersprochen werden kann. Benutzer:innen können über den von i-SENS festgelegten Prozess Einspruch erheben. Falls i-SENS die Begründung als berechtigt erachtet, stellt i-SENS die Beiträge schnellstmöglich wieder her oder schaltet die Dienste wieder frei.
3. Benutzer:innen ist es nicht gestattet, die kommerzielle Software unter Anwendung von unzulässigen Methoden wie Hacken, Dekompilieren oder Zurückentwickeln illegal zu verbreiten oder zu nutzen. i-SENS haftet nicht für Schäden und auch nicht für durch betreffende Organisationen auferlegte Strafen oder Klagen infolge eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen. Auch sind Benutzer:innen dazu verpflichtet, i-SENS für jegliche Schäden infolge ihrer Handlungen zu entschädigen.
4. Die Datenfreigabe- und Download-Funktionen innerhalb der Dienste erfordern immer eine Benutzereingabe. Folglich sind Benutzer:innen für ihre Handlungen allein verantwortlich.
Artikel 13 (Schutz der personenbezogenen Daten und vertraulichen Informationen von Benutzer:innen)
1. i-SENS legt großen Wert auf den Schutz der personenbezogenen Daten seiner Benutzer:innen und ist bemüht, die personenbezogenen Daten der Benutzer:innen in Übereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Personal Information Protection Act) der Republik Korea, der DSGVO und anderen zugehörigen Gesetzen zu schützen.
2. Die personenbezogenen Daten von Benutzer:innen werden unter Anwendung des Minimalprinzips gemäß dem Zweck und dem Umfang erhoben und verwendet, denen der:die Benutzer:in für die reibungslose Bereitstellung der Dienste zugestimmt hat. Mitteilungen im Zusammenhang mit Diensten und Marketinginformationen können gemäß dem Zweck und dem Umfang, denen der:die Benutzer:in zugestimmt hat, an die Kontaktinformationen des:der Benutzer:in gesendet werden. Informationen in Bezug auf den Schutz von und Umgang mit personenbezogenen Daten sowie andere relevante Bereiche können über das Menü des Dienstes und die Datenschutzrichtlinie (https://accounts.i-sens.com/auth/policy/privacy) eingesehen werden.
Artikel 14 (Eigentumsrechte)
1. Die Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte für die Dienste liegen bei i-SENS.
2. Das Urheberrecht und andere geistige Eigentumsrechte an Werken, die von Dritten in einem Vertragsverhältnis mit i-SENS bereitgestellt werden, liegen bei dem Unternehmen, das die Werke bereitstellt, sofern im Vertrag mit der Partei nicht anderweitig angegeben.
3. i-SENS hat die geistigen Eigentumsrechte an allen Diensten von i-SENS sowie an allen über die Dienste bereitgestellten Informationen und Materialien inne. Alle diese Vermögenswerte oder die Rechte an deren Verwendung stehen im Eigentum von i-SENS und sind durch geltende Gesetze geschützt. Ein schriftlicher Vertrag mit i-SENS ist Voraussetzung dafür, die Informationen und Dienste in diesem Punkt für irgendwelche Zwecke, die über die Bereitstellung der Dienste hinausgehen, einschließlich Angebotserstellung, oder gar gemeinnützige Zwecke nutzen zu dürfen. Des Weiteren muss bei jeder Verwendung der Informationen oder Dienste eindeutig auf die Quellen verwiesen werden. Eine Verwendung der Informationen oder Materialien einschließlich Kopieren, Verändern, Reproduzieren, Verbreiten, Veröffentlichen, Zurschaustellen, Übertragen oder Verkaufen bzw. eine Verwendung der Materialien zur Herstellung materieller oder nicht materieller Produkte oder Dienstleistungen ist ohne vorherige Genehmigung untersagt.
4. Gemäß Punkt 3 dieses Artikels gilt Folgendes: Selbst wenn ein:e Benutzer:in die Informationen und Materialien von i-SENS auf Grundlage eines schriftlichen Vertrags mit i-SENS verwendet, sind die Offenlegung und die Bereitstellung dieser Informationen an Dritte, die von der Vertragspartei abweichen, nicht gestattet. Sollte der:die Benutzer:in gegen diese Bestimmung verstoßen, hat er:sie Schadenersatz zu leisten.
5. Sofern der:die Benutzer:in diesem Vertrag zustimmt und sich an diesen hält, gewährt i-SENS dem:der Benutzer:in das nicht ausschließliche und kündbare Recht (nachfolgend die „Lizenz“) auf Nutzung bestimmter Dienste (einschließlich Dienstsoftware). Der:die Benutzer:in kann diese Lizenz lediglich zum Zwecke der Bereitstellung von Diensten verwenden und sie nicht an eine andere Partei übertragen oder die Inhalte wiederverwenden. Der:die Benutzer:in darf die Dienste nur für die Gültigkeitsdauer der erteilten Lizenz nutzen. Der:die Benutzer:in erkennt an und stimmt zu, dass jegliche anderen Rechte einschließlich Eigentumsrechten und geistigen Eigentumsrechten an den Diensten nicht auf den:die Benutzer:in übertragen werden. Diese Lizenz erstreckt sich nicht auf den Namen, die Marke oder das Logo des i-SENS-Dienstes. Alle Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und anderen zugehörigen Rechte liegen bei i-SENS und sind durch geltende Gesetze geschützt.
Artikel 15 (Ausnahmen)
1. Sollten dem:der Benutzer:in bei der Nutzung der Dienste Schäden entstehen, ist i-SENS nur dann dafür haftbar, wenn das Unternehmen für die daraus resultierenden Nachteile unmittelbar verantwortlich ist. i-SENS kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die ohne Vorsatz oder Nachlässigkeit entstehen, wie unter den folgenden Punkten angegeben.
2. Es besteht die Möglichkeit für Fehler in Bezug auf Dienste und Rechtmäßigkeit aus Gründen, die außerhalb der Verantwortung von i-SENS liegen (einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Sicherheit, Zuverlässigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Gültigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Sicherheitsschwachstellen, Fehler und Programmstörungen, Rechtsverletzung usw.). i-SENS kann nicht für dienstbezogene Fehler haftbar gemacht werden, wenn i-SENS kein Vorsatz oder keine Nachlässigkeit nachgewiesen werden kann.
3. Die i-SENS-Dienste sind keine medizinischen Dienste oder Gesundheitsdienste. Auch ist i-SENS kein Gesundheitsexperte und bietet keine medizinischen, gesundheitsbezogenen oder anderen professionellen Dienste oder Beratungsleistungen an.Des Weiteren prüft i-SENS in keiner Form die Richtigkeit jedweder Informationen, die über die i-SENS-Dienste bereitgestellt werden. Die Benutzer:innen über die i-SENS-Dienste bereitgestellten Informationen dienen lediglich als Referenz und können keine ordentliche medizinische Diagnose oder Behandlung ersetzen.Die Verwendung jeglicher gemäß den i-SENS-Diensten empfangenen Informationen und deren weitere Offenlegung gegenüber Gesundheitsdienstleister:innen erfolgen in eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko des:der Benutzer:in. Vorbehaltlich der anwendbaren Gesetze werden die i-SENS-Dienste ohne irgendwelche Gewährleistungen bereitgestellt und i-SENS lehnt in diesem Zusammenhang jede Haftung ab.
4. Die Benutzer:innen von i-SENS bereitgestellten Dienste können Produkte und Dienstleistungen umfassen, die über Dritte in einem Kooperationsverhältnis mit i-SENS bereitgestellt werden. Diese:r Drittanbieter:in trägt die Verantwortung für diese Produkte und Dienstleistungen.
5. Auch in dem in Punkt 4 dieses Artikels definierten Fall gilt: Entstehen einem:einer Benutzer:in Schäden infolge von nicht erfüllten Pflichten oder illegalen Handlungen, die auf ein Verschulden von i-SENS zurückzuführen sind (ausgenommen Fälle schweren Verschuldens), kann i-SENS nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die nicht als direkte Schäden einzuordnen sind, sondern auf einen bestimmten Umstand zurückgehen oder als indirekte oder sonstige Schäden usw. zu werten sind (einschließlich Fällen, in denen die Entstehung solcher Schäden durch i-SENS oder den:die Benutzer:in vorhersehbar oder möglicherweise vorhersehbar war).
- Für Benutzer:innen im Vereinigten Königreich , gilt folgende Ergänzung zu Artikel 15, Absatz 6:
i-SENS verpflichtet sich dazu, den integrierten Verwaltungsdienst und andere Dienste mit angemessener Fachkenntnis und Sorgfalt bereitzustellen. Für Geschäftsmitglieder (d. h. eine Person, die zum Zwecke ihrer Branche, ihres Geschäfts, ihres Handwerks oder ihres Berufsstands handelt und die geschäftlich handelt, die eine Mitgliedschaft anmelden muss und deren Patient:innen ihr die erforderlichen Berechtigungen und Befugnisse zum Zugriff auf die Daten im Zusammenhang mit ihrem CGM-System erteilt haben müssen): Angesichts dieser Verpflichtungen sind die in Abschnitt 3, 4 und 5 des Supply of Goods and Services Act 1982 implizierten Bedingungen soweit gesetzlich zulässig aus dem Vertrag ausgeschlossen.
Artikel 16 (Schadenersatz)
Sollte der:die Benutzer:in die Dienste für andere als die in dem Vertrag genannten Zwecke verwenden, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, unbefugter Vervielfältigung der Inhalte in Teilen oder vollständig, Verbreitung der Inhalte oder Bereitstellung der Inhalte in gedruckter Form oder über elektronische Speichergeräte, stellen derartige Handlungen eine Verletzung der Pflichten des:der Benutzer:in dar. Als Reaktion auf solche Verletzungen behält i-SENS sich das Recht vor, Schadenersatz für sämtliche Schäden zu verlangen, die aus diesen Handlungen hervorgehen.
Artikel 17 (Außervertragliche Bestimmungen)
Für alle nicht in diesem Vertrag genannten Umstände sowie für die Auslegung dieses Vertrags sind der Vertrag für den individuellen Dienst oder zugehörige geltende Gesetze maßgebend. Gibt es kein geltendes Recht, sind allgemein anerkannte Praktiken zu befolgen.
Artikel 18 (Anwendbares Recht und Streitbeilegung)
1. Die Originalfassung dieses Vertrags ist in koreanischer Sprache verfasst.
2. Für das Verhältnis zwischen dem:der Benutzer:in und i-SENS in Zusammenhang mit diesem Vertrag und den i-SENS-Diensten gilt koreanisches Recht.
3. Streitigkeiten zwischen dem:der Benutzer:in und i-SENS, die sich in Verbindung mit der Nutzung der Dienste oder diesem Vertrag ergeben, sind durch Verhandlungen zwischen den beiden Parteien beizulegen. Sollte sich jedoch keine Einigung erzielen lassen, wird gemäß Zivilprozessrecht über den Gerichtsstand entschieden.
- Für Benutzer:innen im Vereinigten Königreich , gilt folgende Ergänzung zu Artikel 18, Absatz 4:
Für Benutzer:innen aus dem Vereinigten Königreich gilt Folgendes: Dieser Vertrag wird in englischer Sprache vorgelegt und der Vertrag unterliegt dem englischen Recht. Jegliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich daraus oder in Verbindung damit ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen englischem Recht.
Für Benutzer:innen aus Deutschland gilt Folgendes: Dieser Vertrag wird in deutscher Sprache vorgelegt und der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Jegliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich daraus oder in Verbindung damit ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen deutschem Recht.Für Benutzer:innen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten gilt Folgendes: Dieser Vertrag wird in der jeweiligen Landessprache vorgelegt und der Vertrag unterliegt dem geltenden Recht des betreffenden EU-Mitgliedsstaats. Jegliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich daraus oder in Verbindung damit ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem geltenden Recht des betreffenden EU-Mitgliedsstaats.Weitere Informationen zur Online-Schlichtung können unter dem folgenden Link zur Website der Europäischen Kommission eingesehen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Dieser Link wird gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates nur zu Informationszwecken bereitgestellt.i-SENS ist nicht dazu verpflichtet, an Online-Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
■ Zusätzliche Bestimmungen
Artikel 1 (Datum der Vertragsabwicklung) Dieser Vertrag wird ab dem 16. Oktober 2023 ausgeführt.
Sollten Sie Fragen zu den Diensten für das CGM-System von i-SENS haben, wenden Sie sich bitte an die Berger Med GmbH
Tel.: +49 6441 89773 - 0 | Fax: +49 6441 89773 - 10
Mail: cgms@bergermed.de / Web: www.bergermed.de